Piercings am Arbeitsplatz

Piercings sind ein Trend. Wie aber verhält es sich mit Piercings am Arbeitsplatz? Wo sind Piercings gestattet und in welchen Berufen ist es untersagt, ein Piercing zu haben? Gibt es Unterschiede zwischen sichtbaren und versteckten Piercings? Gibt es Arbeitsplätze, an denen das Tragen von Piercings gestattet ist?

Eine allgemeine Gesetzgebung oder Klausel gibt es nicht. Der Arbeitgeber darf also festlegen, welcher Schmuck erlaubt ist.

Besonders in Berufen, in denen von zu Hause aus gearbeitet werden kann, ist das Tragen eines Piercings unproblematisch. So kann beispielsweise ein Softwareentwickler, der im Homeoffice tätig ist ohne Probleme gepierct sein. Überall wo kein Kunden- oder Maschinenkontakt herrscht, ist es unproblematisch.

In kreativen Berufen ohne Verletzungsgefahr, wie beispielsweise als Künstler ist sogar ein sichtbares Piercing selbst bei Kundenkontakt ebenfalls eher unproblematisch.
In einigen Bereichen, wie beispielsweise in sozialen Berufen, ist eine Lockerung zu beobachten. Gelegentlich ist es hier sogar bei Kundenkontakt gestattet.
Allerdings sollten Sie bei jedem Arbeitsplatz individuell das Tragen dieses Körperschmucks abstimmen, idealerweise bereits vor Ihrer Einstellung, also im Vorstellungsgespräch.

Arbeitsplätze, an denen das Tragen eines Piercings untersagt ist

In folgenden Branchen sind Piercings aus unterschiedlichen Gründen unerwünscht:
– Finanz- und Bankwesen
– Dienstleistungsbereich (größtenteils)
– Polizei
– Kirche und Schulwesen

Die Gründe hierfür sind unterschiedlich:

Verletzungsrisiken als Grund

Gemeint ist hiermit die Eigengefährdung. Wenn die eigene Gesundheit am Arbeitsplatz durch den Körperschmuck gefährdet ist, also eine akute Verletzungsgefahr besteht, muss ein Piercing zumindest überklebt werden. Das Bedienen von Maschinen kann beispielsweise eine Gefahr darstellen, wenn das Risiko besteht, dass sich das Piercing verhaken kann.

Image- und Diskretion als Grund

Besonders in Branchen mit externem Kundenkontakt, wie beispielsweise am Schalter einer Bank, oder im Verkauf eines noblen Kleidungsgeschäftes ist ein Piercing aus Imagegründen nicht erwünscht. Es dürfen Kleidungsvorgaben durch den Arbeitgeber gemacht werden, die das Entfernen von sichtbaren Piercings einschließen.

Hygienische Gründe

In medizinischen und pflegerischen Berufen beispielsweise ist das Tragen von Armbändern und Ringen an den Händen verboten. Bei Piercings und Ohrringen hingegen gibt es keine einheitliche Regelung. Bei einer Tätigkeit am Patienten im Krankenhaus ist es beispielsweise aufgrund einer Infektionsgefahr häufig verboten.

Theoretisch wäre das tägliche Entfernen und erneute Einsetzen eines Piercings möglich. Jedoch bestehen dadurch erhöhte gesundheitliche Risiken. Insofern ist hiervon abzuraten.

Fazit: Vor Anschaffung eines Piercings ist es empfehlenswert, sich über seinen Arbeitsplatz Gedanken zu machen. Selbst wenn insgesamt eine Lockerung bzgl. Dieses Themas zu beobachten ist, ist es dennoch längst nicht überall erlaubt. Auf jeden Fall sollte man spätestens im Vorstellungsgespräch das Thema anschneiden.