SCHULAUFSICHT
Koordination, Beratung und Konfliktlösung
In der Sekundärstufe II liegt die Schulaufsicht in der Zuständigkeit des Landesschulrates, wo sie von Landesschulinspektoren ausgeübt wird, die jeweils für eine bestimmte Schulart zuständig sind. Die höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und einige Schulen im technisch-gewerblichen Bereich unterstehen direkt dem BMUKK (Zentrallehranstalt).