BILDUNGSANSTALT FÜR SOZIALPÄDAGOGIK
Die Bildungsanstalt für Sozialpädgogik vermittelt den Studierenden neben einer umfassenden Allgemeinbildung eine fünfjährige berufsspezifische Ausbildung (Berufsgesinnung, Berufswissen, Berufskönnen), die für die Erfüllung der Erziehungsaufgaben in der gesamten außerschulischen Kinder- und Jugenderziehung erforderlich ist. Zentrales Anliegen während der Ausbildungszeit ist die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung. Den Abschluss bildet die Reife- und Diplomprüfung.
Bildungsziele | Umfassende Allgemeinbildung |
Bildungsinhalte | Allgemeinbildung: Religion, Deutsch, Englisch, Geschichte und Sozialkunde, Geographie und Wirtschaftskunde, Rechtskunde und Politische Bildung, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Umweltkunde, Gesundheitslehre, Leibeserziehung |
Berufliche Möglichkeiten | Sowohl unselbständige als auch selbständige Erwerbstätigkeit in der Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen in Horten, Heimen, Tagesbetreuungseinrichtungen, Wohngemeinschaften, Förderzentren, Kriseneinrichtungen, Jugendzentren, in der offenen und mobilen Jugendarbeit, in kulturspezifischen und erlebnisorientierten Projekten |
Besonderheiten | Pflichtpraktika: Tagespraxis ab der 2. Klasse; insgesamt mindestens 8 Wochen Blockpraktikum während des Schuljahres und je 3 Wochen Ferialpraxis zwischen 3. und 4. Klasse bzw. 4. und 5. Klasse |