Eltern reden mit in der Schule
Seit 1974 gibt es in Österreich die Schulpartnerschaft zwischen Schülern, Lehrern und Eltern. Schüler und Eltern sollen partnerschaftlich (beratend und beschließend) im Schulwesen mitwirken.
Neben den freiwilligen, privatrechtlichen Zusammenschlüssen von Erziehungsberechtigten in Elternvereinen besteht eine gesetzlich vorgesehene Elternmitwirkung in Form der nachstehend beschriebenen Gremien:
Klassenelternabend
Einladung: durch die KlassenlehrerInnen in den ersten Stufen jeder Schulart außer den Berufsschulen oder auf Verlangen der Eltern eines Drittels der SchülerInnen einer Klasse
Ziel: Beratung über alltägliche Schulprobleme
Teilnehmer: alle interessierten Eltern
Klassenforum
Für Volks-, Haupt- und Sonderschulen
Einberufung: durch die KlassenlehrerInnen innerhalb der ersten acht Wochen jedes Schuljahres, meist gekoppelt mit dem Elternabend
Ziel: -Wahl der ElternvertreterInnen
-Entscheidung über mehrtägige Schulveranstaltungen
-Beratung über Unterrichtsmittel
-Fragen der Erziehung und des Unterrichts etc. (siehe SchUG/63a)
Teilnehmer: KlassenlehrerIn bzw. Klassenvorstand, Eltern. SchulleiterIn und weitere LehrerInnen, die in der Klasse unterrichten, haben beratende Funktion.
Schulforum
Für Volks-, Haupt- und Sonderschulen
Einberufung: durch den/die SchulleiterIn innerhalb der ersten neun Wochen jedes
Schuljahres
Teilnehmer: SchulleiterIn, KlassenlehrerIn bzw. Klassenvorstand,
KlassenelternvertreterInnen aller Klassen. Stimmberechtigt ist pro Klasse ein/e
KlassenlehrerIn und ein/e KlassenelternvertreterIn. Der/die SchulleiterIn hat, sofern er/sie
nicht selbst KlassenlehrerIn ist, nur eine beratende Stimme.
Schulautonome Entscheidungen benötigen eine Zweidrittelmehrheit.
Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)
Für Polytechnische Schulen, Sonderschulen nach dem polytechnischen Lehrplan, Berufsschulen, mittlere und höhere Schulen
Einberufung: durch den/die SchulleiterIn zwei Wochen nach der Bestellung der Lehrer-, Schüler-, ElternvertreterInnen
Ziel: siehe Ziele des Schulforums bzw. nachzulesen unter SchUG 64 (2)
Teilnehmer: SchulleiterIn (ohne beschließende Stimme), je drei VertreterInnen der LehrerInnen, SchülerInnen, Eltern