KINDERGARTEN
Der Kindergarten hat zwei sehr wesentliche Aufgaben:
Er unterstützt mit seinen Betreuungsangeboten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ist gleichzeitig die erste Bildungseinrichtung des Kindes und eine wichtige Ergänzung zur familiären Erziehung.
Aufgaben und Ziele
Die Erfahrungs- und Lernfelder im sozialen Miteinander und die vielfältigen pädagogischen Angebote, Spiele, Materialien und Bewegungsmöglichkeiten bieten ein breites Spektrum an Anregungen zur Unterstützung der Entwicklung und Förderung der Kinder.
Die Erweiterung und Entwicklung der individuellen kindlichen Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten werden durch gezielte pädagogische Impulse, die sich am Bildungsplan für Kindergärten orientieren, unterstützt und gefördert.
Das gemeinsame Spielen, kreative Gestalten, Kommunizieren, Erfahrungen sammeln unter Berücksichtigung der Individualität jedes Kindes bieten die Basis für das spätere schulische Lernen und das weitere Leben.
Einen Kindergarten besuchen können Kinder ab Vollendung des 30. Lebensmonats bis zum Schuleintritt.
Verpflichtendes Kindergartenjahr
Ab September 2009 gilt für alle 5 bis 6-jährigen Kinder die Kindergartenpflicht im Ausmaß von mindestens 16 Wochenstunden innerhalb der Bildungszeit am Vormittag.
Aufnahme in den Kindergarten
Für die Aufnahme Ihres Kindes in einen NÖ Landeskindergarten ist die Gemeinde zuständig.
Für die Aufnahme in einen Privatkindergarten ist der jeweilige Betreiber zuständig.