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DIE BERUFSREIFEPRÜFUNG

Die neue Berufsreifeprüfung
Mit der Einführung der Berufsreifeprüfung (1997) wurde die Durchlässigkeit des Bildungssystem weiter erhöht. Für Absolventen des dualen Systems, von mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schulen, von Krankenpflegeschulen und von Schulen des medizinisch-technischen Fachdienstes gibt es die Möglichkeit, mit der positiven Ablegung der Berufsreifeprüfung (vier Teilprüfungen) den allgemeinen Hochschulzugang zu erwerben. Mit der erfolgreichen Absolvierung der Berufsreifeprüfung ist eine Externistenprüfung (d.h. es ist kein Schulbesuch) vorgeschrieben.
Es besteht auch die Möglichkeit bereits während einer Lehre Module der Berufsreifeprüfung zu absolvieren.
"Berufsmatura"

Externistenprüfung
Grundsätzlich können alle Prüfungen der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen bzw. der Schulen für Berufstätige als Externistenprüfung abgelegt werden. Dies gilt auch für die Reife- und Diplomprüfung sowie für die Abschlussprüfung an BMS.