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Die Bildungsplattform in Niederösterreich




Sonderschulen und Sonderpädagogik

Sonderschulen haben physisch oder psychisch behinderte Schülerinnen und Schüler in einer ihrer Behinderungsart entsprechenden Weise zu fördern. Dabei gelten für Schülerinnen und Schüler der Allgemeinen Sonderschule und der Sonderschule für schwerstbehinderete Kinder eigene Lehrpläne, während körper- oder sinnesbehinderte Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit eine der Volks-, Haupt- oder Polytechnischen Schule entsprechende Bildung vermittelt bekommen.

 

Bildungsziele

Förderung der SchülerInnen entsprechend ihrer Behinderungsart

Vorbereitung auf die künftige Lebensbewältigung und zur Eingliederung in die Arbeits- und Berufswelt

Bildungsinhalte

Die Sonderschule umfasst acht, im Falle der Einbeziehung eines Berufsvorbereitungsjahres neun Schulstufen. Das österreichische Sonderschulwesen umfasst verschiedene Sparten. Die Schülerinnen und Schüler erhalten durch speziell geschulte Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer und individuelle Unterrichtsmethoden eine grundlegende Allgemeinbildung, die eine Bewältigung der weiteren beruflichen Ausbildung oder den Besuch weiterführender Schulen ermöglichen soll.

Sonderschulen mit eigenem Lehrplan:

Allgemeine Sonderschule für leistungsbehinderte und lernschwache Kinder

Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder

Sonderschule für sehgeschädigte Kinder

Sonderschule für hörbehinderte Kinder

Sonderschulen für körperbehinderte, sprachgestörte, sehgeschädigte, hörbehinderte und erziehungsschwierige Kinder können nach dem Lehrplan der Volksschule, der Hauptschule, der Polytechnischen Schule oder nach dem Lehrplan einer Sonderschule anderer Art unterrichten.  

Heilstättenschulen

Besonderheiten

In Niederösterreich gibt es Allgemeine Sonderschulen für leistungsbehinderte oder lernschwache Schülerinnen und Schüler, Sonderschulen für schwerstbehinderte Schülerinnen und Schüler, eine Sonderschule für körperbehinderte Schülerinnen und Schüler und zwei Sondererziehungsschulen für erziehungsschwierige Schülerinnen und Schüler.

Aufnahmekriterien für den Besuch von Sonderschulen: nach Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (z.B. auf Antrag der Eltern, ...).

Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf:
Schulpflichtige Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind auch berechtigt, die allgemeine Schulpflicht in einer den sonderpädagogischen Förderbedarf erfüllenden Volks-, Hauptschule, Polytechnischen Schule (Schulversuch) oder Allgemeinbildenden höheren Schule zu absolvieren (Beratung durch Bezirksschulrat).