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Musikschulen

Musikschulen im Sinne dieses Gesetzes sind von physischen Personen oder von Gemeinden, Gemeindeverbänden oder sonstigen juristischen Personen betriebene öffentlich zugängliche Privatschulen für künstlerische Ausbildung in Musik, Tanz und darstellende Kunst in Niederösterreich gemäß Privatschulgesetz, BGBl. Nr. 244/1962, in der Fassung BGBl. Nr. 448/1994; sie können mit und ohne Öffentlichkeitsrecht geführt werden.

 

Bildungsziele

Die Aufgaben der Musikschulen gehen über die allgemeine musikalische Bildung hinaus, orientieren sich an allgemeinen Unterrichtsprinzipien, die insbesondere den jungen Menschen ganzheitlich ansprechen sollen

Bildungsinhalte

Förderung aktiver musischer Betätigung breiter Bevölkerungskreise

Künstlerische Basisausbildung

Förderung und gezielte Vorbereitung besonders begabter Schüler

Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur

Schulische/Berufliche Möglichkeiten

Förderung und gezielte Vorbereitung besonders begabter Schüler auf weiterführende Ausbildungseinrichtungen wie z.B. Konservatorien und Universitäten für Musik und darstellende Kunst

Belebung und/oder Unterstützung regionaler Klangkörper wie zum Beispiel Ensembles, Orchester, Chöre, Blaskapellen sowie kultureller Veranstaltungen 

Besonderheiten

Musikschulen werden nach Größe und Fächerangebot eingeteilt in: Standardmusikschulen, das sind Musikschulen, die mindestens 80 Wochenstunden Unterricht in Haupt- und Ergänzungsfächern anbieten; Regionalmusikschulen, das sind Musikschulen mit einem umfassenden Fächerangebot, einem überörtlichen Einzugsbereich und mindestens 300 Wochenstunden Unterricht.

Musikschulerhalter können neben der Schule am Hauptstandort auch Filialmusikschulen und disloziierte Ausbildungsklassen als Außenstellen führen.

Verbandsmusikschulen gliedern sich in Musikschulen am Hauptstandort und allenfalls in Außenstellen.