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Hauptschulen

Die Hauptschule schließt an die 4. Stufe der Volksschule an und hat die Aufgabe, in einem vierjährigen Bildungsgang eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln, sowie die Schülerinnen und Schüler je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für das Berufsleben und zum Übertritt in mittlere Schulen oder höhere Schulen zu befähigen (Schulorganisationsgesetz § 15 Abs. 1).

 

Bildungsziele

Grundlegende Allgemeinbildung

Vorbereitung auf Berufsleben bzw. Übertritt in mittlere oder höhere Schulen.

Bildungsinhalte

In den Gegenständen Deutsch, Mathematik und lebende Fremdsprache gibt es Leistungsgruppen, die es ermöglichen, gezielt die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Die Anforderungen der höchsten Leistungsgruppe entsprechen jenen der allgemeinbildenden höheren Schulen.

In allen Pflichtgegenständen besteht die Möglichkeit für einen speziellen Förderunterricht.

Jede Schule hat die Möglichkeit, in einem bestimmten Rahmen ihr Angebot an Unterrichtsgegenständen speziell auf ihr Situation auszurichten (schulautonome Lehrpläne). Auf diese Weise bilden sich Standorte mit einem eigenen Profil oder gar einem speziellen Schwerpunkt heraus (z.B.: fremdsprachlich, musisch-kreativ, sportlich, naturkundlich-technisch, ökologisch, Informatik etc.).

Überdies gibt es Sonderformen von Hauptschulen im sportlichen und musischen Bereich.

In der 3. und 4. Klasse wird der Frage nach dem weiteren Berufs- und Ausbildungsweg der Jugendlichen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Dies geschieht in der verbindlichen Übung „Berufsorientierung“ in berufspraktischen Tagen, Lehrausgängen und Exkursionen.

Schulische/Berufliche Möglichkeiten

Bei entsprechend gutem Lernerfolg in der Hauptschule besteht die Möglichkeit des direkten Übertritts in die allgemeinbildende höhere Schule bzw. in berufsbildende mittlere und höhere Schulen.

Nach der 9. Schulstufe (z.B. Polytechnikum) Eintritt ins Berufsleben (Lehre).

Besonderheiten

Aufnahmekriterien: Die Aufnahme in die Hauptschule setzt den erfolgreichen Abschluss der 4. Stufe der Volksschule voraus. Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf setzt den Besuch der 4. Stufe der Volksschule oder der entsprechenden Stufe der Sonderschule voraus. Für die Aufnahme in eine Sport- bzw. Musikhauptschule muss eine Eignungsprüfung abgelegt werden.

Musik- und Sporthauptschulen

Angebot von unverbindlichen Übungen (je nach Standort und Möglichkeit): Interessen- und Begabungsförderung, Berufsorientierung und Berufsinformation

Einführung in die Informatik

Förderunterricht

Besondere Förderung von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache auf sprachlichem Gebiet