Jahrgangsgemischtes Lernen als Chance und Herausforderung
Das Symposium behandelt die Heterogenität als zentrales Merkmal unserer Zeit, die in kaum einem...mehr
Für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, besteht die allgemeine Schulpflicht. Sie beginnt mit dem auf die Vollendung des 6. Lebensjahres folgenden 1. September und dauert neun Schuljahre. Die allgemeine Schulpflicht wird durch den Besuch der nachstehend angeführten Schularten erfüllt:
Diese Unterrichtspflicht (6. – 15. Lebensjahr) kann erfüllt werden durch den Besuch einer:
Kinder, die das 6. Lebensjahr zwischen dem 1. Jänner und dem 31. August eines Jahres vollenden, werden am 1. September desselben Kalenderjahres schulpflichtig und sind zur Schülereinschreibung bei jener Volksschule anzumelden, in deren Schulsprengel sie wohnen.
Das Symposium behandelt die Heterogenität als zentrales Merkmal unserer Zeit, die in kaum einem...mehr
Der Europäische Frühling in Österreich findet auch im Schuljahr 2011/12 wieder statt. Das...mehr