Hauptschulen
Die Hauptschule schließt an die 4. Stufe der Volksschule an und hat die Aufgabe, in einem vierjährigen Bildungsgang eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln, sowie die Schülerinnen und Schüler je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für das Berufsleben und zum Übertritt in mittlere Schulen oder höhere Schulen zu befähigen (Schulorganisationsgesetz § 15 Abs. 1).
Bildungsziele | Grundlegende Allgemeinbildung |
Bildungsinhalte | In den Gegenständen Deutsch, Mathematik und lebende Fremdsprache gibt es Leistungsgruppen, die es ermöglichen, gezielt die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Die Anforderungen der höchsten Leistungsgruppe entsprechen jenen der allgemeinbildenden höheren Schulen. |
Schulische/Berufliche Möglichkeiten | Bei entsprechend gutem Lernerfolg in der Hauptschule besteht die Möglichkeit des direkten Übertritts in die allgemeinbildende höhere Schule bzw. in berufsbildende mittlere und höhere Schulen. |
Besonderheiten | Aufnahmekriterien: Die Aufnahme in die Hauptschule setzt den erfolgreichen Abschluss der 4. Stufe der Volksschule voraus. Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf setzt den Besuch der 4. Stufe der Volksschule oder der entsprechenden Stufe der Sonderschule voraus. Für die Aufnahme in eine Sport- bzw. Musikhauptschule muss eine Eignungsprüfung abgelegt werden. |