"Spring Day" 2010 an der Donauuni Krems
Der Fachbereich für mediengestütztes und individualisiertes Lernen am Department für Interaktive...
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Für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, besteht die allgemeine Schulpflicht. Sie beginnt mit dem auf die Vollendung des 6. Lebensjahres folgenden 1. September und dauert neun Schuljahre. Die allgemeine Schulpflicht wird durch den Besuch der nachstehend angeführten Schularten erfüllt:
Diese Unterrichtspflicht (6. – 15. Lebensjahr) kann erfüllt werden durch den Besuch einer:
Kinder, die das 6. Lebensjahr zwischen dem 1. Jänner und dem 31. August eines Jahres vollenden, werden am 1. September desselben Kalenderjahres schulpflichtig und sind zur Schülereinschreibung bei jener Volksschule anzumelden, in deren Schulsprengel sie wohnen.
Der Fachbereich für mediengestütztes und individualisiertes Lernen am Department für Interaktive...
mehrBildungslandesrat Mag. Johann Heuras präsentiert gemeinsam mit dem Amtsführenden Präsidenten des...
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