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Pflichtschulalter

Für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, besteht die allgemeine Schulpflicht. Sie beginnt mit dem auf die Vollendung des 6. Lebensjahres folgenden 1. September und dauert neun Schuljahre. Die allgemeine Schulpflicht wird durch den Besuch der nachstehend angeführten Schularten erfüllt:

  • In den ersten vier Schuljahren
    durch den Besuch der Grundschule (Volksschule) oder Sonderschule
  • im 5. bis 8. Schuljahr
    durch den Besuch der Hauptschule, der allgemeinbildenden höheren Schule, der Volksschul- oder einer Sonderschuloberstufe
  • im 9. Schuljahr
    durch den Besuch der Polytechnischen Schule, den Weiterbesuch einer Volks-, Haupt-, oder Sonderschule, oder durch den Besuch einer mittleren bzw. höheren Schule.


Allgemeine Schulpflicht bedeutet Unterrichtspflicht

Diese Unterrichtspflicht (6. – 15. Lebensjahr) kann erfüllt werden durch den Besuch einer:

  • Öffentlichen Schule
  • Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht
  • Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht oder durch
  • Häuslichen Unterricht
  • Externistenprüfung an einer öffentlichen Schule

Kinder, die das 6. Lebensjahr zwischen dem 1. Jänner und dem 31. August eines Jahres vollenden, werden am 1. September desselben Kalenderjahres schulpflichtig und sind zur Schülereinschreibung bei jener Volksschule anzumelden, in deren Schulsprengel sie wohnen.